ERGO begleitetes Fahren für Fahranfänger
Auf einen Blick:
Voller Versicherungsschutz - ohne Mehrbeitrag.
Kein Mehrbeitrag ab Volljährigkeit, wenn der Fahranfänger die Fahrzeuge der Begleitpersonen weiterhin nutzt.
SFR-Sondereinstufung für den ersten eigenen Vertrag des Fahranfängers, wenn kein Schaden (KH+VK) angefallen ist.
Bei einem Fahrzeugwechsel bleibt der Einschluss weiterhin beitragsfrei, auch wenn der Fahranfänger inzwischen 18 Jahre alt ist.
Vorteile für Sie und Ihre Kinder
Keine Beitragserhöhungen
Reichen Sie einfach eine Kopie der Prüfbescheinigung des begleiteten Fahrers bei uns ein. Wir vermerken dies in Ihrem Vertrag. Den Beitrag passen wir nicht an.
Unveränderte Bedingungen, auch nach dem 18. Geburtstag kann der Nachwuchs weiter mit Ihrem Auto fahren. Wir verzichten auf eine Anpassung der klassischen Tarifmerkmale „Alter des jüngsten Fahrers“ und „Nutzerkreis“. Der Beitrag bleibt unverändert.